Wir führen Aktivierungsmaßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen durch. Das Coaching ist ein individueller Prozess, bei dem die aktuelle Situation des Teilnehmenden erfasst und die entsprechenden Hürden effektiv abgearbeitet werden, um seine berufsbezogenen Chancen zu optimieren.
Voraussetzung für die Teilnahme: Durchführung: Dauer: |
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Sie möchten … Dann sind Sie bei uns genau richtig! | Nähere Informationen erhalten Sie im Büro und bei Ihrer Kundenberaterin bzw. Ihrem Kundenberater beim Jobcenter oder beim Arbeitsamt. |
Maßnahmenummer: 962/169/20
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs.1 SGB III:
Arbeitsmarktintegration durch systemisches Coaching
Die Module können einzeln oder in Kombination belegt werden:
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs. 2 SGB III:
Kompetenzcenter
Die Module können einzeln oder in Kombination belegt werden: